In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Hilfsmittel, ärztliche Verordnungen und die Versorgung über die Krankenkasse. Wir beantworten Fragen zu Rezepten, Zuzahlungen, Kompression, Einlagen, Rehatechnik und weiteren Hilfsmitteln und erklären typische Abläufe verständlich und praxisnah.
Rezept & Krankenkasse
Bei einer vertragsärztlichen Verordnung für ein Hilfsmittel muss die Versorgung grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen werden. Geht innerhalb dieser Frist ein erforderlicher Leistungsantrag bei der Krankenkasse ein, ist die Frist ebenfalls gewahrt. Für Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements eines Krankenhauses gelten besondere, kürzere Fristen.
Weitere Informationen zur Verordnung von Hilfsmitteln finden Sie in der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent des von der Krankenkasse übernommenen Betrags, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung kann dabei nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gelten andere Regelungen. Auch eine Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen kann möglich sein.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung bei Hilfsmitteln finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Informationen zu Hilfsmitteln beim Bundesministerium für Gesundheit
Bringen Sie die Verordnung zu uns. Wir prüfen zunächst, welche Versorgung vorgesehen ist und ob wir Vertragspartner Ihrer Krankenkasse für das betreffende Hilfsmittel sind. Je nach Hilfsmittel und Vertragsregelung kann die Versorgung direkt erfolgen oder zunächst eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. In diesem Fall reichen wir die notwendigen Unterlagen beziehungsweise einen Kostenvoranschlag ein. Nach der Freigabe kümmern wir uns um die weitere Versorgung, Anpassung und gegebenenfalls Einweisung.
Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht, können zusätzliche Mehrkosten und daraus resultierende höhere Folgekosten entstehen. Darüber informieren wir Sie vorab.
Kompression & Bandagen
Kommen Sie mit Ihrer ärztlichen Verordnung zu uns. Für eine möglichst genaue Vermessung empfiehlt es sich, die Beine möglichst morgens beziehungsweise in einem möglichst wenig geschwollenen Zustand vermessen zu lassen. Unsere Mitarbeitenden nehmen die erforderlichen Maße und prüfen, ob eine Seriengröße geeignet ist oder eine Maßanfertigung benötigt wird. Anschließend können je nach Verordnung und Versorgung unter anderem Ausführung, Material und Farbe ausgewählt werden.
Bandagen sollten regelmäßig gereinigt werden, da sie direkten Hautkontakt haben. Entscheidend sind dabei die Pflegehinweise des jeweiligen Herstellers, da Material, Verschlüsse und gegebenenfalls eingearbeitete Verstärkungselemente unterschiedlich sein können. Beachten Sie deshalb immer das Pflegeetikett beziehungsweise die Gebrauchsanweisung. Bei Fragen zur richtigen Reinigung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Medizinische Kompressionsstrümpfe sollten regelmäßig, bei vielen Modellen täglich oder spätestens jeden zweiten Tag, gewaschen werden. Das ist nicht nur aus hygienischen Gründen wichtig, sondern trägt auch dazu bei, die Elastizität und Kompressionswirkung des Materials zu erhalten.
Eine schonende Handwäsche im Waschbecken mit lauwarmem Wasser und einem milden Fein oder Spezialwaschmittel ist gut geeignet. Viele Kompressionsstrümpfe dürfen alternativ auch im Schonwaschgang der Waschmaschine gewaschen werden. Verwenden Sie dabei keinen Weichspüler und vermeiden Sie zu hohe Temperaturen, da diese das Material beeinträchtigen können. Geeignete Spezialwaschmittel erhalten Sie auch bei uns im Fachhandel.
Bitte beachten Sie immer die Pflegehinweise auf dem Etikett beziehungsweise in der Gebrauchsanweisung Ihres Strumpfes, da sich die Vorgaben je nach Material und Hersteller unterscheiden können.
Wie lange Sie medizinische Kompressionsstrümpfe täglich tragen sollen, richtet sich nach Ihrer Erkrankung und den ärztlichen Vorgaben. Häufig werden sie tagsüber getragen und abends ausgezogen.
Bei regelmäßiger Nutzung sind medizinische Kompressionsstrümpfe in der Regel für eine Nutzungsdauer von etwa sechs Monaten vorgesehen. Danach kann bei fortbestehender medizinischer Notwendigkeit eine Folgeversorgung verordnet werden. Wie lange ein Strumpf tatsächlich genutzt werden kann, hängt unter anderem von der Beanspruchung, der richtigen Pflege und möglichen Veränderungen der Körpermaße ab.
Zusätzlich kann eine zweite Kompressionsversorgung als Wechselversorgung verordnet werden, zum Beispiel wenn sie aus hygienischen Gründen erforderlich ist. So steht während des Waschens und Trocknens weiterhin eine passende Kompressionsversorgung zur Verfügung. Ob eine solche Wechselversorgung möglich ist, hängt von der medizinischen beziehungsweise hygienischen Notwendigkeit und den jeweiligen Vertragsregelungen der Krankenkasse ab.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an medizinische Kompressionsstrümpfe finden Sie beim GKV-Spitzenverband.
Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ beim GKV-Spitzenverband
Einlagen & Orthopädietechnik
Wenn Ihnen Einlagen ärztlich verordnet wurden, kommen Sie mit Ihrer Verordnung zu uns. Je nach benötigter Versorgung erfassen wir Ihre Fußform und Belastung. Häufig wird dazu ein Trittschaumabdruck angefertigt, mit dem die Form und Belastung Ihrer Füße aufgenommen werden kann.
Auf dieser Grundlage wird die passende Einlagenversorgung ausgewählt und für Sie angefertigt beziehungsweise angepasst. Standardversorgungen sind in der Regel innerhalb weniger Werktage abholbereit. Bei aufwendigeren oder individuelleren Versorgungen kann die Fertigung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Einstellung einer Orthese richtet sich nach der ärztlichen beziehungsweise therapeutischen Vorgabe und dem jeweiligen Behandlungsverlauf. Wenn die Orthese von uns ausgegeben wurde oder wir für die weitere Versorgung zuständig sind, wenden Sie sich bitte an uns und bringen Sie die Orthese sowie vorhandene Unterlagen oder Einstellvorgaben mit. Wir nehmen die vorgesehenen Anpassungen entsprechend der medizinischen Vorgabe vor.
Bei bestimmten Orthesen kann eine zeitlich befristete leihweise Versorgung vorgesehen sein, beispielsweise für einen Zeitraum von zwölf Wochen. Bei anderen Orthesen erfolgt die Versorgung dauerhaft. Ob und wie lange eine Orthese leihweise überlassen wird und ob sie anschließend zurückgegeben werden muss, hängt vom jeweiligen Hilfsmittel und den Vertragsregelungen Ihrer Krankenkasse ab.
Rehatechnik & Hilfsmittel
Orthopädietechnik
- Prothesen
- Einlagen
- Orthesen
- Bandagen
- Epithesen
- Bruchbänder
- Korsette
- Spezielle Schuhversorgungen zum Beispiel Orthesenschuhe und Diabetikerschuhe)
Rehabilitationsmittel
- Rollstühle
- Elektrorollstühle
- Rollatoren und Gehwagen
- Elektromobile und Scooter
- Fahrbare Toilettenstühle
- Patientenlifter
- Badehilfen
- Pflegebetten
- Alltagshilfen
- Halte- und Stützgriffe
- Bewegungstrainer
- Antidekubitussysteme
- Absaugsysteme
Sanitätsfachhandel
- Medizinische Kompressionsstrümpfe
- Brustprothesen sowie passende Bademoden und Dessous
- Medizingeräte, zum Beispiel Blutdruckmessgeräte und Blutzuckermessgeräte
- Inkontinenzartikel
- Pflegehilfsmittel
- Anziehhilfen
- Produkte für die moderne Wundversorgung
- Alltagshilfen, zum Beispiel spezielle Bestecke, Greifzangen und weitere praktische Hilfen
Reichen Sie Ihre ärztliche Verordnung in einer unserer Filialen ein. Alternativ können Sie sich mit der Verordnung an Ihre Krankenkasse wenden, um zunächst zu klären, ob wir die Versorgung im Rahmen der bestehenden Vertragsregelungen durchführen dürfen.
Ist eine Versorgung durch uns möglich, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin vor Ort. Einer unserer Außendienstmitarbeitenden schaut sich das Badezimmer beziehungsweise den betreffenden Raum an und prüft, welches Hilfsmittel geeignet ist und wie beziehungsweise an welcher Stelle es sicher angebracht werden kann.
Anschließend kümmern wir uns um die weiteren Schritte. Sofern für die Versorgung eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist, erfolgt die Montage nach deren Freigabe. Das Hilfsmittel wird anschließend fachgerecht bei Ihnen vor Ort angebracht.
Bei ausgewählten Hilfsmitteln kann eine zeitlich begrenzte Mietversorgung möglich sein. Ob ein bestimmtes Hilfsmittel verfügbar ist und welche Kosten entstehen, hängt von der Art des Hilfsmittels, dem Modell, der Verfügbarkeit und der gewünschten Mietdauer ab. Bitte sprechen Sie uns vorab an, damit wir prüfen können, welche Möglichkeit für Sie besteht.
Sie können sich bei Ihrem zuständigen Arzt eine Verordnung ausstellen lassen, auf der das Hilfsmittel „mit Hausbesuch“ notiert ist. Anschließend rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin, der in Ihren Zeitplan passt.
Ihre Frage ist in unseren FAQ nicht dabei?
Auch wenn Sie in unseren FAQ keine passende Antwort finden, helfen unsere Mitarbeitenden Ihnen gerne persönlich weiter. Wenden Sie sich telefonisch an uns oder besuchen Sie einen unserer Standorte. Dort finden Sie auch die jeweiligen Öffnungszeiten und Kontaktdaten.